Was sind die Kontraindikationen?

Die folgenden absoluten Kontraindikationen müssen berücksichtigt werden:

- Immunsuppressive Therapie nach einer Transplantation
- Immunsuppressive Therapie nach allogener Stammzelltransplantation, Knochenmark- oder Stammzelltransplantation. Bei anderen Krankheiten, die häufig eine Immunsuppression erfordern, wie z. B. Autoimmunkrankheiten oder dermatologische Erkrankungen, gibt es keine Kontraindikation für BEMER-Therapie.
- Aktive medizinische Implantate, die eine Stimulation verursachen (z. B. Herzschrittmacher, Defibrillator, Hirnstimulator, Muskelstimulator), sind eine relative Kontraindikation. Die adjuvante Anwendung der BEMER-Therapie muss mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.

In der Risikobewertung muss Ihr Arzt anhand der individuell eingestellten Schwellenwerte des Implantats und unter Berücksichtigung des Abstands zwischen der Applikatorspule und den Implantatelektroden beurteilen, ob die BEMER-Therapie mit einer maximalen Flussdichte von 150 µT (die durchschnittliche Flussdichte bei einer Ganzkörperbehandlung beträgt 21 µT) Störungen verursachen könnte. Wenn nach Einschätzung des Arztes eine Störung nicht ausgeschlossen werden kann und die Sicherheit nicht vollständig gewährleistet ist, darf das BEMER-Therapiesystem nicht weiter verwendet werden.

- Alle aktiven medizinischen Implantate zur Verabreichung von Medikamenten (Medikamentenpumpen) sind eine absolute Kontraindikation und schließen den Einsatz der BEMER-Therapie aus.